Ansprechpartner
DRK Kreisverband Steinburg e. V.
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Feldschmiede 36 - 38
25524 Itzehoe
Der plötzliche Herztod ist eine der häufigste Todesursache in Deutschland.
Auslöser hierfür sind oftmals schnelle Herzrhythmusstörungen, vor allem das sog. Kammerflimmern. Mit Hilfe der automatisierten externen Defibrillation (AED) können Laien dieses Kammerflimmern unterbrechen und dem Herz die Gelegenheit geben, seinen eigenen Rhythmus wieder aufzunehmen.
In immer mehr Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Bahnhöfen, Flughäfen, Behörden, etc. werden heute AED-Geräte für den Notfall bereitgestellt. Der Umgang mit diesen Geräten ist prinzipiell selbsterklärend, wir empfehlen jedoch, für den sicheren Umgang mit diesen Geräten, eine ausführliche Grundausbildung.
Ausbildungsinhalt
Um den verschiedenen Wissensständen der Teilnehmer gerecht zu werden, werden die Kurse mit unterschiedlicher Zeitkorridoren angeboten. Wenn Teilnehmer in den letzten zwei Jahren an einem Erste Hilfe Kursus teilgenommen haben, ist die Teilnahme an einem Aufbaulehrgang mit einem Umfang von vier Stunden ausreichend. Ein weiteres Angebot ist ein Ergänzungslehrgang von zwei Unterrichtsstunden. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Teilnehmer, die bereits an einem AED Lehrgang teilgenommen haben, fit in der Ersten Hilfe sind und lediglich eine Auffrischung zum AED Thema benötigen.
AED=automatisierte externe Defibrillation
Kurse & Termine
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Bitte versuchen Sie es mit einem anderen Kurs.
Lehrgangsdauer: | 4 Unterrichtseinheiten / 1 Tag | |
Lehrgangsorte: | Geschäftsstelle Muster | Dunanstr. 1, 99999 Musterstadt |
Teilnahmegebühr: | 45,00 € / Person | |
Termine: | auf Anfrage |
Diesen Lehrgang bieten wir bei einer Gruppenstärke von 6 Personen an. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte zwecks Terminvereinbarung.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen: